Aufnahmekriterien zur Vereinsmitgliedschaft
Da die Mitgliedschaft in unserem Verein auch eine Art Gütesiegel für verbraucherorientierte Finanz- und Versicherungsmakler ist, legen wir für die Aufnahme als ordentliches Mitglied folgende Kriterien zu Grunde:
a) Eintragung in das Handelsregister und/oder Gewerberegister.
b) Vorhandensein einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nach geltendem Recht.
c) Eintragung in das Vermittlerregister der IHK.
d) Ehrenerklärung zu geordneten wirtschaftlichen, finanziellen und geschäftlichen Verhältnissen.
Von diesen Voraussetzungen kann nur nur unter Auflagen und Genehmigung durch den Vorstand abgewichen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Aufnahme als Ehren- oder Fördermitglied ohne Stimmrech.
Wichtige Informationen zur Aufnahme
Mit der Bestätigung des Aufnahmeantrages durch unseren Vereinsvorstand beginnt die vorläufige Mitgliedschaft auf Probe.
Die Probezeit beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Bedingungsgemäß wird eine persönliche Vorstellung eines neuen Mitgliedes innerhalb der Probezeit bei einer der regelmäßigen Vereinsveranstaltungen vorausgesetzt, auf welchem die Mitgliedschaft durch den Vorstand bestätigt wird.